Linz | Gutachten – Über­örtliches Geschäfts­gebiet

Raumordnungsgutachten als Grundlage für die Verordnung eines überörtlichen Raumordnungsprogrammes (über die Verwendung als Gebiet für Geschäftsbauten mit einer Gesamtverkaufsfläche über 1.500m²) als nicht amtlicher Sachverständiger

Auftrag

Architekten Kneidinger ZT GmbH

Bearbeitung Max Mandl
Mitarbeit

Stefan Plachy

Zeitraum 2023